Tanja schreibt auf Block

Rahmen­bedingungen

Wichtige Informationen

Vor Beginn einer Psychotherapie haben viele Patient*innen Fragen. Auf dieser Seite möchte ich die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf unserer gemeinsamen Arbeit geben.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Besprechung der Beschwerden und Symptome und der Klärung offener Fragen zum Ablauf der Therapie.

Sympathie und das Gefühl, der Therapeutin vertrauen und sich ihr wirklich öffnen zu können, sind essentiell für einen positiven Therapieverlauf.

Das Honorar für das Erstgespräch beträgt auch wie jede weitere Sitzung 130.- Euro. Die Erfahrung zeigt, dass schon im Rahmen eines Erstgesprächs entscheidende Schritte für den Therapieverlauf und -erfolg geschehen.

Zur Vereinbarung eines Erstgesprächs, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt auf.

Termine können Sie gerne telefonisch unter +43 676 6623132, per E-Mail oder über das Kontaktformular dieser Webseite vereinbaren. Für den Fall, dass ich nicht abhebe, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht mit ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf meiner Mobilbox. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn per SMS, Email oder telefonisch (Mobilbox) ab. Ich ersuche um Verständnis, dass andernfalls die volle Einheit verrechnet wird.

Sollte ein anderer Patient diesen Termin nehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung. Bitte beachten Sie, dass Sie für zu spät abgesagte Sitzungen von der Krankenkasse keine Refundierung bekommen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).

Diese Absageregelung gilt auch für Erstgespräche.

Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

Wie lange der gesamte Therapieprozess dauert, hängt von den individuellen Zielen, der Mitarbeit und den persönlichen Möglichkeiten jeder Klientin/jedes Klienten ab. Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wie lange die Symptomatik schon besteht.

Ein unterstützendes Umfeld und soziale Sicherheit wirken sich zusätzlich positiv auf den Therapieverlauf aus.

Mein Honorar für eine Psychotherapie-Sitzung beträgt € 130.- für 60 Minuten. Die eigentliche Sitzung dauert 50 Minuten, 10 Minuten fallen für Vor- und Nachbereitung und Dokumentation an.

Das Honorar für Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung zum LSB oder des Propädeutikums beträgt ebenfalls € 130.-.

Die Bezahlung kann in bar oder mit Bankomatkarte im Anschluss an die Sitzung erfolgen. Mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg können Sie bei der Krankenkasse um einen Zuschuss ansuchen (siehe unten).

Kostenzuschusss durch die Krankenkasse

Sie bekommen von Ihrer Krankenkassen beim Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 zwischen € 31,50 und € 45 Euro pro Einheit rückerstattet:

ÖGK € 33,70 (Selbstbehalt € 96,30)

BVAEB € 46,60 (Selbstbehalt € 83,40)

SVS € 45,00 (Selbstbehalt € 85,00)

Es besteht auch die Möglichkeit auf zusätzlichen Zuschuss durch private Krankenversicherungen. Diesbezüglich nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Zusatzversicherung auf. Außerdem können Sie die Kosten für eine Psychotherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Für Selbsterfahrung im Rahmen des Psychotherapeutischen Proädeutikums kann kein Kostenzuschuss beantragt werden.

Dokumente für den Kostenzuschuss

Bis zur zweiten Sitzung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung:

Psychotherapie-aerztliche_Untersuchung

Vor der 11. Sitzung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dieser wird von mir ausgefüllt und Sie reichen diesen ein. Somit wird Ihnen der Zuschuss für die weiteren erforderlichen Sitzungen genehmigt:

ÖGK-Antrag_auf_Kostenzuschuss_Psychotherapie

SVS Kostenzuschuss-Therapie

BVAEB antrag_auf_kostenzuschuss

Die Honorarhöhe wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.

PsychotherapeutInnen sind laut Psychotherapiegesetz zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Regelung schafft einen geschützten Rahmen und stärkt das Vertrauen zwischen KlientIn und Psychotherapeutin. So lautet § 15 des Psychotherapiegesetzes wie folgt: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Bei körperlichen Symptomen empfehle ich stets eine medizinische Abklärung.

Die Arbeitsbeziehung zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in ist von spezieller Natur und unterscheidet sich in vielen Hinsichten gänzlich von anderen Beziehungen (auch geschäftlicher oder professioneller Natur), die wir in unserem Leben gewohnt sind.

Jede psychotherapeutische Behandlung oder Begleitung braucht diesen Rahmen, damit sich der psychotherapeutische Prozess entfalten kann. Dieser Rahmen soll sicher und zuverlässig sein, er soll Halt und Orientierung geben und klare zwischenmenschliche Grenzen setzen. Diese verlässliche Umgebung des therapeutischen Rahmens bietet die Möglichkeit von Wachstum und positiver Entwicklung im Sinne der Erreichung der vereinbarten Therapieziele.

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