Rahmen­bedingungen für eine Psychotherapie

Wichtige Informationen zur Psychotherapie

Vor Beginn einer Psychotherapie haben viele meiner KlientInnen eine Menge Fragen. Auf dieser Seite möchte ich die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf unserer gemeinsamen Arbeit geben.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Besprechung der Beschwerden und Symptome und der Klärung offener Fragen zum Ablauf der Therapie. Sympathie und das Gefühl, der Therapeutin vertrauen und sich ihr öffnen zu können, sind essentiell für einen positiven Therapieverlauf. Das Honorar für das Erstgespräch beträgt auch wie jede weitere Sitzung 80 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass schon im Rahmen eines Erstgesprächs entscheidende Schritte für den Therapieverlauf und -erfolg geschehen.

Termine können Sie gerne telefonisch unter +43 676 6623132, per E-Mail oder über das Kontaktformular dieser Webseite vereinbaren. Telefonzeiten: Montag 7:00-7:30 – Dienstag 13:00-13:30 – Mittwoch 12:00-12:30

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn per SMS ab. Ich ersuche um Verständnis, dass andernfalls die volle Einheit verrechnet wird. Die Absageregelung gilt auch für das Erstgespräch.
Vereinbarte Termine sind nur für Sie reserviert und können daher nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden.

Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

Wie lange der gesamte Therapieprozess dauert, hängt von den individuellen Zielen, der Mitarbeit und auch der Thematik bzw. der Erkrankung ab. Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wie lange die Symptomatik schon besteht.

Ein unterstützendes Umfeld und soziale Sicherheit wirken sich zusätzlich positiv auf den Therapieverlauf aus.

Mein Honorar beträgt € 80.- für eine Sitzung mit der Dauer von 50 Minuten.

Die Bezahlung kann in bar oder mit Bankomatkarte erfolgen.

Für Menschen in schwieriger finanzieller Situation biete ich eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu einem reduzierten Stundensatz an. Bitte sprechen Sie mich darauf an!

PsychotherapeutInnen sind laut Psychotherapiegesetz zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Regelung schafft einen geschützten Rahmen und stärkt das Vertrauen zwischen KlientIn und Psychotherapeutin. So lautet § 15 des Psychotherapiegesetzes wie folgt: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin ist gesetzlich streng geregelt. Die Verleihung des Status “in Ausbildung unter Supervision” erfolgt erst gegen Ende der mehrjährigen Ausbildung und berechtigt dazu, eigenständig als Psychotherapeutin zu arbeiten. Die regelmäßige Supervision und Überprüfung erfolgt durch eine dazu berechtigten Psychotherapeutin mit langjähriger Erfahrung.

Der Status wirkt sich in keinem Fall auf den psychotherapeutischen Prozess aus, lediglich die Verrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bei körperlichen Symptomen empfehle ich stets eine medizinische Abklärung.

Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.

Christian Morgenstern

Jetzt Kontakt aufnehmen

Zum Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Zum Kontakt